Private- und geschäftliche Altersvorsorge
Rentenversicherungen
Sie können Ihre Versorgungslücke schließen!
Sie haben Versorgungslücken? Dann sollten Sie bereits heute Vorsorge mit einer Ansparrente treffen. Sie haben bereits eine Versorgung?
Dann sollten Sie diese überprüfen und unter Umständen an die neuen Verhältnisse anpassen.
Mit der Ansparrente sichern Sie sich ein lebenslanges, regelmäßiges und garantiertes Einkommen. Die Rentenzahlungen enden nicht automatisch mit dem Todesfall, sondern erst, wenn die Rente für eine festgelegte Anzahl von Jahren geleistet wurde (je nach Vereinbarung zwischen 5 und 20 Jahren).
Unabhängig von der gewählten Mindestlaufzeit können Sie Ihren Partner zusätzlich über eine Hinterbliebenenrente absichern.
Die Ansparrente stellt – im Gegensatz zum ungewissen Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung – eine lebenslange, fest kalkulierbare Einkommensgröße dar, mit der Sie sicher rechnen können.
Unabhängige von der Situation am Kapitalmarkt erhalten Sie eine hohe Garantierente. Ihr Kapital erwirtschaftet eine ansehnliche Rendite.
Pensionskasse
Variabilität ist Trumpf
Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem begünstigten Arbeitnehmer bzw. seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern oder von einem Versicherungsunternehmen gegründet und steht nur den Mitarbeitern des beigetretenden Arbeitgebers offen.
Die Pensionskasse tritt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf und unterliegt wie andere Lebensversicherungsunternehmen den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit der Novellierung des Betriebsrentengesetzes hat die Bedeutung der Pensionskasse auf Grund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten und der neuen steuerlichen Förderung erheblich zugenommen.
Förderungsmöglichkeiten:
Die Pensionskasse lässt als Durchführungsweg drei Förderarten zu.
Steuerfreie Beiträge (§3 Nr. 63 EStG)
Riester-Förderung (§§10a, 79ff. EStG)
Der neueste Weg: Pensionsfonds – renditeorientiert
Der Pensionsfonds ist der neueste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und wurde im Rahmen des Altersvermögensgesetzes erstmals ab 2002 zugelassen. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Die für eine spätere Betriebsrente eingezahlten Beiträge werden überwiegend an der Börse in Wertpapieren angelegt.
Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; sind aber im Gegensatz zu den Lebensversicherungsunternehmen bzw. Pensionskassen in der Anlagepolitik ihrer Kapitalanlagen weitestgehend frei.
Das Ziel und der Vorteil des Pensionsfonds liegen in der durch die weniger restriktiven Anlagevorschriften hervorgerufenen erhöhten Renditechancen. Das Insolvenzrisiko und die somit drohenden Lücke in der Altersversorgung wird durch den Pensions-Sicherungs-Verein aG getragen. Analog der Behandlung bei der Pensionskasse können Arbeitgeber Beiträge zu einem Pensionsfonds als Betriebsausgaben geltend machen und sind bei Anwendung des §3 Nr. 63 EStG nicht sozialversicherungspflichtig.
Der Klassiker: Direktversicherung
Die Direktversicherung zählt zu den Klassikern im Bereich der betrieblichen Alterversorgung. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebens – bzw. Rentenversicherung mit dem Arbeitnehmer als versicherte Person ab. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge.
Dem Arbeitnehmer wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt und er erhält die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Die Direktversicherung ist eine unkomplizierte, mit wenig Aufwand verbunden.
Förderungsmöglichkeiten:
Die Direktversicherung wird durch den Staat auf unterschiedliche Weise gefördert.
Riester-Förderung (§§10a, 79ff. EStG)
Die Riester-Rente
Die „Riester-Rente“ ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Die Riester-Rente ist gleichzeitig sicher und attraktiv: man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert: der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,75 Prozent. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten z.Zt. noch keine Riester-Förderung.
Die Unterstützungskasse – die alternative Lösung
Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung mit langer Tradition. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, getragen von einem oder mehreren Mitgliedern, den sogenannten Trägerunternehmen. Auch ein Versicherungsunternehmen kann eine Unterstützungskasse als überbetriebliche Versorgungseinrichtung betreiben; i.d.R. sind das die rückgedeckten Unterstützungskassen.
Die Unterstützungskasse bietet formalrechtlich Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch und unterliegt weder der staatlichen Aufsicht noch speziellen Anlagevorschriften. Rückgedeckte U-Kassen schließen zur Absicherung der Betriebsrentenansprüche grundsätzlich eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, aus deren Leistung die U-Kasse später die Betriebsrente (Leibrente oder Kapital) zahlt.
Unverfallbare Leistungsansprüche und fällige Versorgungsleistungen aus einer U-Kassenversorgung sind insolvenzsicherungspflichtig. Die Versorgungsleistungen einer Rentenzusage können im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen als Altersversorgung grundsätzlich bis zu 2.147 EUR monatlich betragen.
Die Arbeitszeitkonten
Die Möglichkeit der Einrichtung von Zeitwertkonten (auch als Arbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, etc. bekannt) beruht auf dem “Flexi-Gesetz”. Während in früheren Jahren nur sehr große Firmen auf Grund der Komplexität der Materie diese Modelle ihren Mitarbeitern anboten, können dies nun auch kleinere Unternehmen auf Grund optimierter Konzepte für ihre Mitarbeiter anbieten.
Besonders eignen sich diese Modelle für Geschäftsführer, leitende Angestellte oder gut dotierte Mitarbeiter. Auch für das Unternehmen selbst ist der Durchführungsweg “Zeitwertkonto” äußerst interessant.
Das Zeitwertkontenmodell ist ein
- intelligentes
- effizientes
- flexibles
- arbeitnehmerfinanziertes Versorgungskonzept, welches darüber hinaus
- steuer- und sozialabgabenoptimiert (auch nach 2008) ist
- eine attraktive Renditechance bietet
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit
- beliebige Gehaltsteile
- in der Höhe unbegrenzt
- unabhängig von Altersgrenzen
in ein in Geldwerten geführtes Zeitwertkonto einzuzahlen bzw. zu entnehmen.
Das Modell lässt sich jederzeit in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) überführen; umgekehrt ist dies nicht möglich.
Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Organisation eines arbeitnehmerfinanzierten Vorruhestandes
- Verbesserung des Cash Flow durch ersparte Gewerbe- und ggf. Körperschaftssteuer
- intelligente Insolvenzsicherung durch Treuhänder
- wichtiges Instrument der Personalführung
- bedarfsgerechte Steuerung des Arbeitszeiteinsatzes bei konjunkturellen und betriebsbedingten Veränderungen
- Motivation der Mitarbeiter und damit Verringerung der Fluktuationskosten
- Verbesserung der Attraktivität des eigenen Unternehmens beispielsweise bei der Suche nach Fach- und Führungskräfte
- keine biometrischen Risiken
- Bilanzneutralität
- Flexible Gestaltungsmöglichkeit der Lebensarbeitszeit (Altersteilzeit, Vorruhestand), dadurch höhere Lebensqualität
- Finanzielle Vorsorge z. B. bei beruflicher Fortbildung, verlängerte Elternzeit, Sabbatical, etc.
- Es können beliebige Gehaltsteile effizient angespart werden und z. B. als zusätzliche Versorgung im Ruhestand herangezogen werden
- Einkommenseinbußen können während der Altersteilzeit ausgeglichen werden