Geschäftliche Versicherungen

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen eines Unternehmens. Wird beispielsweise die Betriebseinrichtung bei einem Einbruch gestohlen oder zerstört, muss für das weiterarbeiten schnell Ersatz beschafft werden. Die Inhaltsversicherung ersetzt die finanziellen Aufwendungen für diese Wiederbeschaffung. Im Rahmen der Inhaltsversicherung können Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Warenvorräte gegen folgende Risiken versichert werden.

Feuer
Abgedeckt sind alle Schäden, die durch Brand, Explosion und Blitzschlag an Betriebseinrichtung, Fuhrpark und Waren entstehen. Zusätzlich bezahlt die Inhaltsversicherung noch Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten.

Leitungswasser
Die Inhaltsversicherung bezahlt alle Schäden, die durch Rohrbruch und dadurch austretendes Leitungswasser entstehen. Versichert sind Betriebseinrichtung und Waren. Der Deckungsumfang einer Inhaltsversicherung umfasst meist auch Schäden durch Frost.

Einbruchsdiebstahl
Versichert sind alle Waren und Wertgegenstände in Verkaufs-, Lager-, Produktions- und Büroräumen. Die Inhaltsversicherung zahlt, wenn die Gegenstände geklaut, beschädigt oder vollständig zerstört wurden. Darüber hinaus werden Einbruchschäden an Türen und Schlössern ersetzt.

Betriebsunterbrechung
Diese Absicherung gehört zu den wichtigsten. Die Inhaltsversicherung wird tätig, wenn das Unternehmen infolge eines versicherten Schadens eine Zwangspause einlegen muss, bzw. nicht produzieren kann.

Oft sind Feuerschäden Ursache für eine Betriebsunterbrechung. In solchen Fällen ersetzt die Inhaltsversicherung die anfallenden Geschäftskosten (Löhne, Miete, Zinsen …) und den entgangenen Gewinn. Sie werden finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nie eingetreten.

Glasversicherungen

Die Glasversicherung ist zwar ein rechtlich selbständiger Vertrag, wird aber häufig in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Versicherte Gefahr ist das Zerbrechen versicherten Glases einschließlich der Kosten einer Notverglasung in der Wohnung oder im Einfamilienhaus. In der Regel wird die Glasversicherung als Glas-Pauschalversicherung vereinbart. Hier sind versichert:

Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser. Auch Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff.

Mobiliarverglasung
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien, Terrarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Bei uns beitragsfrei zusätzlich mitversichert (“auf erstes Risiko”):
1. Künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten, je Versicherungsfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).
2. Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen, je Schadenfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).

Haftpflicht

Die Betriebs-, & Produkthaftpflichtversicherung
Als Gewerbetreibender oder Betriebsinhaber tragen Sie ein hohes Risiko. Denn Sie haften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber.

Selbst eventuelles Fehlverhalten Ihrer Angestellten müssen Sie sich persönlich zurechnen lassen. Dagegen sollten Sie sich schützen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Sie eine Schadensersatzpflicht trifft.

Sie wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab, befriedigt aber ebenso berechtigte Ansprüche gegen Sie. Wenn notwendig, führt Sie selbstverständlich Prozesse zur Schadenabwehr für Sie.

Was ist versichert ?
Versichert ist – nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.
Wen schützt die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ? Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter sowie für sämtliche Betriebsangehörige des versicherten Betriebes. Für Produktionsunternehmen und weltweit tätige Handelsunternehmen kann die Erweiterung auf spezielle Produktvermögensschäden wichtig sein.

Die Maschinenbruchversicherungen
Wir bieten Ihnen finanziellen Schutz für die versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen, welche durch unvorhergesehen und plötzlich einwirkende Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.

Zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Erdschluss, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions-, Berechnungsfehler, Guss-, Material- und Herstellungsfehler, Implosion, Sturm, Frost, von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

Maschinenbruchversicherungen

Wir bieten Ihnen finanziellen Schutz für die versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen, welche durch unvorhergesehen und plötzlich einwirkende Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.

Zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Erdschluss, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions-, Berechnungsfehler, Guss-, Material- und Herstellungsfehler, Implosion, Sturm, Frost, von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

Für Fragen zur Maschinenbruchversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

D & O Versicherungen

Entscheidungsträger in einer Führungsposition trifft in ihrem unternehmerischen Planen und Handeln eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Fast immer müssen Entscheidungen mit großer Tragweite und hohem Zeitdruck getroffen werden. Wegweisende Entscheidungen sind oft mit Risiken verbunden, denn nicht alle Einflussgrößen sind berechenbar.

Fehlentscheidungen können für das Unternehmen zu Vermögensschäden in Millionenhöhe führen. Unternehmensleiter haften persönlich für Vermögenseinbußen des Unternehmens und Dritter – mit ihrem Privatvermögen. Ein Haftpflichtschaden kann somit die berufliche und die private Existenz gefährden.

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gibt nicht nur Sicherheit gegenüber fremden Ansprüchen, sondern Schutz für die Existenz.

Transportversicherungen

Die Transportversicherung ist eine Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel gegen die mit dem Transport zu Lande, zu Wasser und in der Luft verbundenen Gefahren gewährt.

Bezüglich der Spartenteilung wird die Transportversicherung unterschieden in Waren-, Kasko-, Verkehrshaftungsversicherung sowie einer Vielzahl von Sonderzweigen. Transportrisiken werden oft unterschätzt oder in der Hektik des Tagesgeschäfts übersehen, doch der Weg von A nach B birgt mitunter beträchtliche Risiken – Für Personen, Güter und Fahrzeuge.
Wer oder was ist versichert?

Jede Branche hat ihre speziellen Transportrisiken, für die wir die folgenden Versicherungsvarianten anbieten:
Die Geschäfts- bzw. Beförderungsbedingungen der Verkehrsträger sehen Begrenzungen sowohl dem Haftungsgrunde als auch der Haftungshöhe vor. Der durch eine Transport- Versicherung gebotene Schutz geht wesentlich über die Verkehrsträgerhaftung hinaus und beruht auf freier vertraglicher Vereinbarung. Er kann daher den speziellen Bedürfnissen des Einzelfalles genau angepasst werden.

Grundsätzlich bietet der Abschluss einer Transportversicherung folgende Vorteile gegenüber der Verkehrsträgerhaftung:
Allgefahrendeckung, d.h., der Versicherer hat die Schadensausschlüsse zu beweisen es werden Schäden unabhängig davon ersetzt, ob eine Ersatzpflicht des Beförderungsunternehmens besteht oder nicht fester, kalkulierbarer Kapitalaufwand für das Unternehmen
Der oft langwierige und besonders Kenntnisse des Verkehrsrechts erforderliche Schriftverkehr mit dem Beförderungsunternehmen belasten den Kaufmann nicht.

Einschluss von Messe- und Ausstellungsgütern

Zusatzdeckung von Musterkollektionen und Reisegepäck

Vernichtungs- und Bergekosten

Was ist Verkehrshaftung?
Ihnen als Spediteur, Frachtführer oder auch Lagerhalter obliegt die Verantwortung für die vertragsgemäße und unversehrte Ablieferung der Güter am vereinbarten Bestimmungsort, die von Ihnen zur speditionellen Abwicklung oder zu Beförderung übernommen wurde

Die Verkehrshaftung betrifft ausschließlich Schäden, die dem Auftraggeber eines Spediteurs oder Frachtführers unmittelbar an den beförderten Waren oder im Zusammenhang mit dem Transport -z.B. durch Lieferüberschreitung- entstehen. Dabei beschränkt sich die Haftung des Spediteurs wie des Frachtführers nicht auf reine Güterschäden, sondern schließt im bestimmten Grenzen auch Vermögensschäden mit ein.

Was ist versichert?
Gegen dieses Haftungsrisiko schützt Sie als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter die Verkehrshaftungsversicherung. Ihr Deckungsumfang richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach denen Spediteure und Frachtführer haften. Sie werden so von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers weitestgehend freigestellt.

Als Frachtführer erhalten Sie von Ihren Kunden Güter anvertraut, die Sie an den gewünschten Bestimmungsort transportieren. Zwischen der Übernahme und der Übergabe sind diese Güter, die einen großen Wert haben können, vielen Risiken und Gefahren ausgesetzt. Von einer leichten Beschädigung bis zum Totalverlust ist alles möglich. Für diese Schäden können Sie von Ihrem Auftraggeber haftbar gemacht werden, auch wenn Sie keine direkte Schuld trifft. Die Frachtführer-Haftpflichtversicherung versichert also Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Konventionen gegen den Frachtführer beim Transport fremder Güter gestellt werden.

Betriebsgebäude-Versicherung

Ihr Betriebsgebäude ist die Basis Ihres Unternehmens. Die besten Schutzmaßnahmen können Sie nicht, vor einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden bewahren. Die Betriebsgebäude-Versicherung schützt Sie und Ihren Betrieb davor, die finanziellen Mittel für den Wiederaufbau des Gebäudes selbst aufbringen zu müssen.

Häufig sind die Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle oder die Erfüllung behördlicher Auflagen nach einem versicherten Schaden fast so hoch wie der eigentliche Sachschaden. Dann steht Ihnen noch einmal die gesamte Versicherungssumme für die Abdeckung Ihrer zusätzlichen Kosten zur Verfügung. Dabei können mitversichert sein:

  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Notreparaturen
  • Grundstücksbestandteile, wie z.B. Müllbehälterboxen; Briefkastenanlagen, Masten
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch

Forderungsausfall-Versicherung

Wer oder was ist versichert?
Die Forderungsausfall-Versicherung bietet mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern mit einem prämienrelevanten Bruttojahresumsatz bis 5.000.000 EUR Schutz bei Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
Welche Kernleistungen bietet die Forderungsausfall-Versicherung? Die Forderungsausfall-Versicherung bietet eine umfassende Grunddeckung mit der Möglichkeit einer darauf aufbauenden individuellen Vertragsgestaltung.

Die wesentlichen Versicherungsmerkmale in der Grunddeckung sind:

Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle:

  • bei Zahlungsunfähigkeit des Inlandskunden
  • beim Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsverzug) bei Inlandskunden
  • bei Aussichtslosigkeit der Bezahlung bei Auslandskunden
  • Ein Selbstbehalt von 30 Prozent pro Versicherungsfall, mindestens 1.000 EUR
  • Eine Jahreshöchstentschädigung bis zum 20fachen der Jahresnettoprämie

Multiriskpolicen

Mit einer Multirisk-Police können Sie Ihre Firma ohne großen Aufwand komplett absichern. Denn bei dieser Police sind alle für Ihr Unternehmen wichtigen Versicherungen in einem Produkt zusammengefasst. Das heißt, Sie können erstmals eine Sachwerteversicherung mit Feuer-, Transport- und technische Versicherungen, eine Ertragsausfall- und eine Haftpflichtversicherung über einen Vertrag abschließen. So haben Sie wieder Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben.

Schiffskaskoversicherungen

Es ist auf Grund der komplexen Natur der Kaskoversicherung schwierig, für diese eine alle Tatbestände umfassende Definition zu finden. Ganz allgemein kann die Kaskoversicherung als eine Schadenversicherung beschrieben werden, die ein Transportmittel (z.B. ein Schiff) gegen eine Vielzahl von Gefahren einschließlich der Kollisionshaftung während des versicherten Zeitraumes schützt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur auf die deutschen Kasko-Bedingungen eingegangen.

Haftpflichtversicherung
Gerade in der Schiffahrt bildet die Haftpflichtversicherung einen wichtigen Eckpfeiler in dem gesamten Versicherungskonzept, denn in der Schiffahrt kann es schnell zu großen Schadensersatzansprüchen kommen. So können beispielsweise bei Umweltschäden unkalkulierbare Ersatzansprüche auf den Reeder zu kommen, die schnell die finanziellen Möglichkeiten des Reeders erschöpfen können.

Verdienstausfallversicherung
Die Verdienstausfallversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen für Reedereien und dient zur Bilanzabsicherung von Schiffahrtsunternehmen.

Die Vorteile der Verdienstausfall-Versicherung werden vielfach unterschätzt und damit auch die Gefahren, die mit einem erlittenen Kaskoschaden einhergehen. Denn fast jeder Kaskoschaden bringt für das Schiff Beschäftigungslosigkeit für die Dauer der Reparatur mit sich. Während dieser Zeit kann das Schiff „off hire“ gesetzt werden und es werden keine Einnahmen erzielt, trotzdem laufen die täglichen Unterhaltskosten für das Schiff weiter. Darüber hinaus kann der Zeitverlust für das Schiff die Dauer der eigentlichen Reparatur des Kaskoschadens übersteigen, wenn lange Lieferfristen für Ersatzteile bestehen oder eine Verschleppung des Schiffes zu einer entfernt liegenden Reparaturwerft durchgeführt werden muß.

Diese beschriebene Möglichkeit von Ausfallzeiten, die durch einen Kaskoschaden entstehen, und die damit verbundenen finanziellen Verluste können durch eine Verdienstausfall-Versicherung abgesichert werden.

Versicherungen für den Charterer
Der Deckungsumfang dieser Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse eines Charterers zugeschnitten ist, erstreckt sich auf folgende Bereiche, die wahlweise versichert werden können:

  • Fracht
  • Fracht gegen Totalverlust
  • Ausrüstungsversicherung
  • Haftpflicht des Charterers. Die Versicherung dieses Bereiches ersetzt Sachschäden an gecharterten Schiffen, für die der Charterer gemäß Gesetz oder/und Charterparty von dem Schiffseigner verantwortlich gehalten werden kann.

Flugzeugversicherungen

Halter Haftpflichtversicherung
Ihr Luftfahrtzeug ist bei Gebrauch gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert. Im Versicherungsschutz enthalten ist auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des versicherten Luftfahrzeugs beteiligt sind. Wenn der Halter des Luftfahrzeugs ein Luftsportverein ist, sind darüber hinaus Ansprüche von Vereinsmitgliedern gegeneinander sowie die der Vorstandsmitglieder gegen den Verein mitversichert. Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden der Insassen des Luftfahrzeugs sowie wegen Sachschäden an beförderten Gütern.

Haftungs- und Deckungssummen
Die Haftungssummen sind in § 37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt, die ab 1. 8. 2002 erhöht wurden. Versicherungspflicht besteht in Höhe dieser Haftungssummen (Gefährdungshaftung).

Die Passagier-Haftpflicht Versicherung & Versicherungspflicht
Sowohl für gewerbsrnäßige wie auch für nichtgewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt muss eine Passagier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Luftfahrzeuge bis zu 4 Fluggastsitzplätzen und Flüge zum Absetzen von Fallschirm-springern sind derzeit noch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in nächster Zeit aber entfallen, da eine generelle Pflichtversicherung in der Passagierhaftpflicht angestrebt wird.

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Haftungsrisiken dringend den Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung Diese Versicherung ist nur für Luftfahrtunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch nicht gewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt mit Luftfahrzeugen über 4 Fluggastsitzplätze fällt unter die Pflichtversicherung. Mit der Luftfrachtführer Haftpflichtversicherung haben Sie bei Personen- und Gepäckbeförderung mit Ihrem Luftfahrzeug Versoherungsschutz für Ansprüche der Passagiere aus Unfällen an Bord und beim Ein- und Aussteigen. Die Versicherung umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Kontrolle und Bedienung des Luftfahrzeugs beteiligt sind und schließt darin selbst den Luftfrachtführer ein, der nicht Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag, er umfasst auch die Haftung für Schäden durch unerlaubte Handlung.

Die Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge
Schützen Sie Ihre wertvollen Luftfahrzeuge durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Großteil dessen aufkommt. Im Normalfall ersetzen wir Ihnen den Zeitwert (siehe „Versicherungssumme ist der Zeitwert). Schäden, die Sie als Versicherter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind verständlicherweise nicht versichert. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt vor allem:

  • keine oder schlechte Flugvorbereitung
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss und Drogenmissbrauch
  • Einflug in Schlechtwetter
  • das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ohne Genehmigung.

Was wir versichern:
Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme; außerdem Straßentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballone sowie Schäden durch Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des Luftfahrzeugs oder Teilen davon, die verschraubt oder mit einem Verschluss befestigt sind. Darüber hinaus erstatten wir die Kosten, wenn Sie weiteren Schaden abwenden oder bereits eingetretenen Schaden mindern. Ihre Auslagen für einen von uns beauftragten Sachverständigen ersetzen wir ebenfalls.

KFZ-Flottenversicherungen

Um Ihren Kunden optimalen Service zu bieten, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter mobil sein. Firmeneigene Fahrzeuge verschaffen Ihnen die notwendige Flexibilität, um jederzeit für Ihre Kunden da sein zu können. Doch ein eigener Fuhrpark kostet nicht nur viel Geld, sondern macht auch eine Menge Arbeit. Zu einem effizienten Fuhrparkmanagement gehört auch eine umfassende Versicherungslösung, die Ihnen zu einem günstigen Beitrag viel Service bietet und Ihnen so den notwendigen Freiraum gibt, damit Sie sich optimal auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Individuelle Betrachtung
Jede Fahrzeugflotte ist anders, deshalb bieten wir auch hier nicht nur eine pauschale Versicherung für alle, sondern betrachten jeden Versicherungskunden einzeln. Die Art Ihrer Fahrzeuge wird dabei ebenso berücksichtigt wie der von Ihnen bereits „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt. So stufen wir jedes Fahrzeug dementsprechend ein; bereits beim Vorversicherer erworbene Schadenfreiheitsrabatte werden angerechnet, neue Fahrzeuge werden günstig integriert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die privaten Schadenfreiheitsrabatte der Fahrer Ihrer Firmenfahrzeuge berücksichtigt werden. Und selbstverständlich können Ihre privaten Fahrzeuge gleich günstig mitversichert werden.

KFZ-Praxisversicherung

Das ist Ihr Problem!
Selbständige und Freiberufler benötigen einen Versicherungsschutz, der gegen den Ausfall des Betriebes nach einem Sachschaden ebenso versichert wie nach einer Erkrankung des Inhabers. Meist ist der Inhaber einer Firma auch der Motor eines Betriebes. Und diesen gilt es zu schützen. Denn : die fortlaufenden Kosten bedrohen schnell den Fortbestand einer Firma. Dagegen hilft die Praxisausfallversicherung oder sog. Betriebsunterbrechungsversicherung.

Die Problematik
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Tagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate NICHT übersteigen. (§4 Abs. 2).Sinkt nun das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen (§4 Abs. 4).

Die Folge
Fortlaufende Kosten/Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Leasingkosten, Abschreibungen) einer Praxis oder Kanzlei können bei Unterbrechung infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden. Dadurch kann es zu fatalen Folgen kommen.

Die Lösung
Die Einkommenssicherung mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden.

KFZ-Elektronikversicherungen

High-Tech in Büro, Werkstatt und Geschäft ist heute für jeden Betrieb selbstverständlich. Ob Datennetz oder elektronisches Kassensystem – damit Ihre Geschäfte laufen, muss die Elektronik reibungslos funktionieren. Wenn in diesem sensiblen Netzwerk etwas „dazwischenfunkt“, wie z.B. eine Überspannung durch indirekten Blitzschlag, kann schnell der gesamte Geschäftsbetrieb still stehen. Schützen Sie sich vor den daraus entstehenden finanziellen Folgen!

Wir bieten Ihnen Ihnen Versicherungspakete, die perfekt auf die modernste Elektronik zugeschnitten sind und dabei sogar den Technologiefortschritt berücksichtigt. Alle Geräte und Anlagen, die Sie versichern möchten, werden pauschal in vier Gruppen erfasst. Basis und fester Bestandteil von Büroelektronik.

KFZ-Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist eine reine Berufshaftpflichtversicherung für Dienstleister und beratende Berufe, wie z.B. Unternehmensberater, EDV-Berater, Gutachter, Werbeagenturen, Rechtsanwälte und Reisebüros. Unser vielfältiges Versicherungsangebot deckt sämtliche Risiken dieser Berufsgruppen ab und gilt nicht für das so genannte „produzierende“ Gewerbe.

Wer oder was ist versichert?
Versichert werden freiberuflich, selbständig tätige Personen bzw. deren Unternehmen einschließlich sämtlicher angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Angestellten in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten – Kunden oder Mandanten – fahrlässig zugefügt haben. Nicht versichert sind Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.

Welche Kernleistungen bietet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung leistet bei begründeten Schadensersatz-ansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche auf eigene Kosten ab – notfalls vor Gericht.

Unser Versicherungsangebot ist individuell auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten.

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Hausverwalter
  • Gutachter/Sachverständige
  • Unternehmensberater
  • Vereine

Gehören Sie einer hier nicht aufgeführten Berufsgruppe an? Dann nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen eines Unternehmens. Wird beispielsweise die Betriebseinrichtung bei einem Einbruch gestohlen oder zerstört, muss für das weiterarbeiten schnell Ersatz beschafft werden. Die Inhaltsversicherung ersetzt die finanziellen Aufwendungen für diese Wiederbeschaffung. Im Rahmen der Inhaltsversicherung können Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Warenvorräte gegen folgende Risiken versichert werden.

Feuer
Abgedeckt sind alle Schäden, die durch Brand, Explosion und Blitzschlag an Betriebseinrichtung, Fuhrpark und Waren entstehen. Zusätzlich bezahlt die Inhaltsversicherung noch Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten.

Leitungswasser
Die Inhaltsversicherung bezahlt alle Schäden, die durch Rohrbruch und dadurch austretendes Leitungswasser entstehen. Versichert sind Betriebseinrichtung und Waren. Der Deckungsumfang einer Inhaltsversicherung umfasst meist auch Schäden durch Frost.

Einbruchsdiebstahl
Versichert sind alle Waren und Wertgegenstände in Verkaufs-, Lager-, Produktions- und Büroräumen. Die Inhaltsversicherung zahlt, wenn die Gegenstände geklaut, beschädigt oder vollständig zerstört wurden. Darüber hinaus werden Einbruchschäden an Türen und Schlössern ersetzt.

Betriebsunterbrechung
Diese Absicherung gehört zu den wichtigsten. Die Inhaltsversicherung wird tätig, wenn das Unternehmen infolge eines versicherten Schadens eine Zwangspause einlegen muss, bzw. nicht produzieren kann.

Oft sind Feuerschäden Ursache für eine Betriebsunterbrechung. In solchen Fällen ersetzt die Inhaltsversicherung die anfallenden Geschäftskosten (Löhne, Miete, Zinsen …) und den entgangenen Gewinn. Sie werden finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nie eingetreten.

Glasversicherungen

Die Glasversicherung ist zwar ein rechtlich selbständiger Vertrag, wird aber häufig in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Versicherte Gefahr ist das Zerbrechen versicherten Glases einschließlich der Kosten einer Notverglasung in der Wohnung oder im Einfamilienhaus. In der Regel wird die Glasversicherung als Glas-Pauschalversicherung vereinbart. Hier sind versichert:

Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser. Auch Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff.

Mobiliarverglasung
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien, Terrarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Bei uns beitragsfrei zusätzlich mitversichert (“auf erstes Risiko”):
1. Künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten, je Versicherungsfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).
2. Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen, je Schadenfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).

Haftpflicht

Die Betriebs-, & Produkthaftpflichtversicherung
Als Gewerbetreibender oder Betriebsinhaber tragen Sie ein hohes Risiko. Denn Sie haften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber.

Selbst eventuelles Fehlverhalten Ihrer Angestellten müssen Sie sich persönlich zurechnen lassen. Dagegen sollten Sie sich schützen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Sie eine Schadensersatzpflicht trifft.

Sie wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab, befriedigt aber ebenso berechtigte Ansprüche gegen Sie. Wenn notwendig, führt Sie selbstverständlich Prozesse zur Schadenabwehr für Sie.

Was ist versichert ?
Versichert ist – nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.
Wen schützt die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ? Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter sowie für sämtliche Betriebsangehörige des versicherten Betriebes. Für Produktionsunternehmen und weltweit tätige Handelsunternehmen kann die Erweiterung auf spezielle Produktvermögensschäden wichtig sein.

Die Maschinenbruchversicherungen
Wir bieten Ihnen finanziellen Schutz für die versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen, welche durch unvorhergesehen und plötzlich einwirkende Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.

Zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Erdschluss, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions-, Berechnungsfehler, Guss-, Material- und Herstellungsfehler, Implosion, Sturm, Frost, von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

Maschinenbruchversicherungen

Wir bieten Ihnen finanziellen Schutz für die versicherten Maschinen und maschinellen Einrichtungen, welche durch unvorhergesehen und plötzlich einwirkende Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.

Zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Überspannung, Erdschluss, Kurzschluss, Induktion, Konstruktions-, Berechnungsfehler, Guss-, Material- und Herstellungsfehler, Implosion, Sturm, Frost, von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

Für Fragen zur Maschinenbruchversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

D & O Versicherungen

Entscheidungsträger in einer Führungsposition trifft in ihrem unternehmerischen Planen und Handeln eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Fast immer müssen Entscheidungen mit großer Tragweite und hohem Zeitdruck getroffen werden. Wegweisende Entscheidungen sind oft mit Risiken verbunden, denn nicht alle Einflussgrößen sind berechenbar.

Fehlentscheidungen können für das Unternehmen zu Vermögensschäden in Millionenhöhe führen. Unternehmensleiter haften persönlich für Vermögenseinbußen des Unternehmens und Dritter – mit ihrem Privatvermögen. Ein Haftpflichtschaden kann somit die berufliche und die private Existenz gefährden.

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gibt nicht nur Sicherheit gegenüber fremden Ansprüchen, sondern Schutz für die Existenz.

Transportversicherungen

Die Transportversicherung ist eine Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel gegen die mit dem Transport zu Lande, zu Wasser und in der Luft verbundenen Gefahren gewährt.

Bezüglich der Spartenteilung wird die Transportversicherung unterschieden in Waren-, Kasko-, Verkehrshaftungsversicherung sowie einer Vielzahl von Sonderzweigen. Transportrisiken werden oft unterschätzt oder in der Hektik des Tagesgeschäfts übersehen, doch der Weg von A nach B birgt mitunter beträchtliche Risiken – Für Personen, Güter und Fahrzeuge.
Wer oder was ist versichert?

Jede Branche hat ihre speziellen Transportrisiken, für die wir die folgenden Versicherungsvarianten anbieten:
Die Geschäfts- bzw. Beförderungsbedingungen der Verkehrsträger sehen Begrenzungen sowohl dem Haftungsgrunde als auch der Haftungshöhe vor. Der durch eine Transport- Versicherung gebotene Schutz geht wesentlich über die Verkehrsträgerhaftung hinaus und beruht auf freier vertraglicher Vereinbarung. Er kann daher den speziellen Bedürfnissen des Einzelfalles genau angepasst werden.

Grundsätzlich bietet der Abschluss einer Transportversicherung folgende Vorteile gegenüber der Verkehrsträgerhaftung:
Allgefahrendeckung, d.h., der Versicherer hat die Schadensausschlüsse zu beweisen es werden Schäden unabhängig davon ersetzt, ob eine Ersatzpflicht des Beförderungsunternehmens besteht oder nicht fester, kalkulierbarer Kapitalaufwand für das Unternehmen
Der oft langwierige und besonders Kenntnisse des Verkehrsrechts erforderliche Schriftverkehr mit dem Beförderungsunternehmen belasten den Kaufmann nicht.

Einschluss von Messe- und Ausstellungsgütern

Zusatzdeckung von Musterkollektionen und Reisegepäck

Vernichtungs- und Bergekosten

Was ist Verkehrshaftung?
Ihnen als Spediteur, Frachtführer oder auch Lagerhalter obliegt die Verantwortung für die vertragsgemäße und unversehrte Ablieferung der Güter am vereinbarten Bestimmungsort, die von Ihnen zur speditionellen Abwicklung oder zu Beförderung übernommen wurde

Die Verkehrshaftung betrifft ausschließlich Schäden, die dem Auftraggeber eines Spediteurs oder Frachtführers unmittelbar an den beförderten Waren oder im Zusammenhang mit dem Transport -z.B. durch Lieferüberschreitung- entstehen. Dabei beschränkt sich die Haftung des Spediteurs wie des Frachtführers nicht auf reine Güterschäden, sondern schließt im bestimmten Grenzen auch Vermögensschäden mit ein.

Was ist versichert?
Gegen dieses Haftungsrisiko schützt Sie als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter die Verkehrshaftungsversicherung. Ihr Deckungsumfang richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach denen Spediteure und Frachtführer haften. Sie werden so von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers weitestgehend freigestellt.

Als Frachtführer erhalten Sie von Ihren Kunden Güter anvertraut, die Sie an den gewünschten Bestimmungsort transportieren. Zwischen der Übernahme und der Übergabe sind diese Güter, die einen großen Wert haben können, vielen Risiken und Gefahren ausgesetzt. Von einer leichten Beschädigung bis zum Totalverlust ist alles möglich. Für diese Schäden können Sie von Ihrem Auftraggeber haftbar gemacht werden, auch wenn Sie keine direkte Schuld trifft. Die Frachtführer-Haftpflichtversicherung versichert also Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Konventionen gegen den Frachtführer beim Transport fremder Güter gestellt werden.

Betriebsgebäude-Versicherung

Ihr Betriebsgebäude ist die Basis Ihres Unternehmens. Die besten Schutzmaßnahmen können Sie nicht, vor einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden bewahren. Die Betriebsgebäude-Versicherung schützt Sie und Ihren Betrieb davor, die finanziellen Mittel für den Wiederaufbau des Gebäudes selbst aufbringen zu müssen.

Häufig sind die Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle oder die Erfüllung behördlicher Auflagen nach einem versicherten Schaden fast so hoch wie der eigentliche Sachschaden. Dann steht Ihnen noch einmal die gesamte Versicherungssumme für die Abdeckung Ihrer zusätzlichen Kosten zur Verfügung. Dabei können mitversichert sein:

  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Notreparaturen
  • Grundstücksbestandteile, wie z.B. Müllbehälterboxen; Briefkastenanlagen, Masten
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch

Forderungsausfall-Versicherung

Wer oder was ist versichert?
Die Forderungsausfall-Versicherung bietet mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern mit einem prämienrelevanten Bruttojahresumsatz bis 5.000.000 EUR Schutz bei Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
Welche Kernleistungen bietet die Forderungsausfall-Versicherung? Die Forderungsausfall-Versicherung bietet eine umfassende Grunddeckung mit der Möglichkeit einer darauf aufbauenden individuellen Vertragsgestaltung.

Die wesentlichen Versicherungsmerkmale in der Grunddeckung sind:

Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle:

  • bei Zahlungsunfähigkeit des Inlandskunden
  • beim Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsverzug) bei Inlandskunden
  • bei Aussichtslosigkeit der Bezahlung bei Auslandskunden
  • Ein Selbstbehalt von 30 Prozent pro Versicherungsfall, mindestens 1.000 EUR
  • Eine Jahreshöchstentschädigung bis zum 20fachen der Jahresnettoprämie

Multiriskpolicen

Mit einer Multirisk-Police können Sie Ihre Firma ohne großen Aufwand komplett absichern. Denn bei dieser Police sind alle für Ihr Unternehmen wichtigen Versicherungen in einem Produkt zusammengefasst. Das heißt, Sie können erstmals eine Sachwerteversicherung mit Feuer-, Transport- und technische Versicherungen, eine Ertragsausfall- und eine Haftpflichtversicherung über einen Vertrag abschließen. So haben Sie wieder Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben.

Schiffskaskoversicherungen

Es ist auf Grund der komplexen Natur der Kaskoversicherung schwierig, für diese eine alle Tatbestände umfassende Definition zu finden. Ganz allgemein kann die Kaskoversicherung als eine Schadenversicherung beschrieben werden, die ein Transportmittel (z.B. ein Schiff) gegen eine Vielzahl von Gefahren einschließlich der Kollisionshaftung während des versicherten Zeitraumes schützt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur auf die deutschen Kasko-Bedingungen eingegangen.

Haftpflichtversicherung
Gerade in der Schiffahrt bildet die Haftpflichtversicherung einen wichtigen Eckpfeiler in dem gesamten Versicherungskonzept, denn in der Schiffahrt kann es schnell zu großen Schadensersatzansprüchen kommen. So können beispielsweise bei Umweltschäden unkalkulierbare Ersatzansprüche auf den Reeder zu kommen, die schnell die finanziellen Möglichkeiten des Reeders erschöpfen können.

Verdienstausfallversicherung
Die Verdienstausfallversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen für Reedereien und dient zur Bilanzabsicherung von Schiffahrtsunternehmen.

Die Vorteile der Verdienstausfall-Versicherung werden vielfach unterschätzt und damit auch die Gefahren, die mit einem erlittenen Kaskoschaden einhergehen. Denn fast jeder Kaskoschaden bringt für das Schiff Beschäftigungslosigkeit für die Dauer der Reparatur mit sich. Während dieser Zeit kann das Schiff „off hire“ gesetzt werden und es werden keine Einnahmen erzielt, trotzdem laufen die täglichen Unterhaltskosten für das Schiff weiter. Darüber hinaus kann der Zeitverlust für das Schiff die Dauer der eigentlichen Reparatur des Kaskoschadens übersteigen, wenn lange Lieferfristen für Ersatzteile bestehen oder eine Verschleppung des Schiffes zu einer entfernt liegenden Reparaturwerft durchgeführt werden muß.

Diese beschriebene Möglichkeit von Ausfallzeiten, die durch einen Kaskoschaden entstehen, und die damit verbundenen finanziellen Verluste können durch eine Verdienstausfall-Versicherung abgesichert werden.

Versicherungen für den Charterer
Der Deckungsumfang dieser Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse eines Charterers zugeschnitten ist, erstreckt sich auf folgende Bereiche, die wahlweise versichert werden können:

  • Fracht
  • Fracht gegen Totalverlust
  • Ausrüstungsversicherung
  • Haftpflicht des Charterers. Die Versicherung dieses Bereiches ersetzt Sachschäden an gecharterten Schiffen, für die der Charterer gemäß Gesetz oder/und Charterparty von dem Schiffseigner verantwortlich gehalten werden kann.

Flugzeugversicherungen

Halter Haftpflichtversicherung
Ihr Luftfahrtzeug ist bei Gebrauch gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert. Im Versicherungsschutz enthalten ist auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des versicherten Luftfahrzeugs beteiligt sind. Wenn der Halter des Luftfahrzeugs ein Luftsportverein ist, sind darüber hinaus Ansprüche von Vereinsmitgliedern gegeneinander sowie die der Vorstandsmitglieder gegen den Verein mitversichert. Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden der Insassen des Luftfahrzeugs sowie wegen Sachschäden an beförderten Gütern.

Haftungs- und Deckungssummen
Die Haftungssummen sind in § 37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt, die ab 1. 8. 2002 erhöht wurden. Versicherungspflicht besteht in Höhe dieser Haftungssummen (Gefährdungshaftung).

Die Passagier-Haftpflicht Versicherung & Versicherungspflicht
Sowohl für gewerbsrnäßige wie auch für nichtgewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt muss eine Passagier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Luftfahrzeuge bis zu 4 Fluggastsitzplätzen und Flüge zum Absetzen von Fallschirm-springern sind derzeit noch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in nächster Zeit aber entfallen, da eine generelle Pflichtversicherung in der Passagierhaftpflicht angestrebt wird.

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Haftungsrisiken dringend den Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung Diese Versicherung ist nur für Luftfahrtunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch nicht gewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt mit Luftfahrzeugen über 4 Fluggastsitzplätze fällt unter die Pflichtversicherung. Mit der Luftfrachtführer Haftpflichtversicherung haben Sie bei Personen- und Gepäckbeförderung mit Ihrem Luftfahrzeug Versoherungsschutz für Ansprüche der Passagiere aus Unfällen an Bord und beim Ein- und Aussteigen. Die Versicherung umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Kontrolle und Bedienung des Luftfahrzeugs beteiligt sind und schließt darin selbst den Luftfrachtführer ein, der nicht Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag, er umfasst auch die Haftung für Schäden durch unerlaubte Handlung.

Die Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge
Schützen Sie Ihre wertvollen Luftfahrzeuge durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Großteil dessen aufkommt. Im Normalfall ersetzen wir Ihnen den Zeitwert (siehe „Versicherungssumme ist der Zeitwert). Schäden, die Sie als Versicherter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind verständlicherweise nicht versichert. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt vor allem:

  • keine oder schlechte Flugvorbereitung
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss und Drogenmissbrauch
  • Einflug in Schlechtwetter
  • das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ohne Genehmigung.

Was wir versichern:
Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme; außerdem Straßentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballone sowie Schäden durch Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des Luftfahrzeugs oder Teilen davon, die verschraubt oder mit einem Verschluss befestigt sind. Darüber hinaus erstatten wir die Kosten, wenn Sie weiteren Schaden abwenden oder bereits eingetretenen Schaden mindern. Ihre Auslagen für einen von uns beauftragten Sachverständigen ersetzen wir ebenfalls.

KFZ-Flottenversicherungen

Um Ihren Kunden optimalen Service zu bieten, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter mobil sein. Firmeneigene Fahrzeuge verschaffen Ihnen die notwendige Flexibilität, um jederzeit für Ihre Kunden da sein zu können. Doch ein eigener Fuhrpark kostet nicht nur viel Geld, sondern macht auch eine Menge Arbeit. Zu einem effizienten Fuhrparkmanagement gehört auch eine umfassende Versicherungslösung, die Ihnen zu einem günstigen Beitrag viel Service bietet und Ihnen so den notwendigen Freiraum gibt, damit Sie sich optimal auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Individuelle Betrachtung
Jede Fahrzeugflotte ist anders, deshalb bieten wir auch hier nicht nur eine pauschale Versicherung für alle, sondern betrachten jeden Versicherungskunden einzeln. Die Art Ihrer Fahrzeuge wird dabei ebenso berücksichtigt wie der von Ihnen bereits „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt. So stufen wir jedes Fahrzeug dementsprechend ein; bereits beim Vorversicherer erworbene Schadenfreiheitsrabatte werden angerechnet, neue Fahrzeuge werden günstig integriert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die privaten Schadenfreiheitsrabatte der Fahrer Ihrer Firmenfahrzeuge berücksichtigt werden. Und selbstverständlich können Ihre privaten Fahrzeuge gleich günstig mitversichert werden.

Private Versicherungen

Die private Krankenversicherung

Die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung & Informationen zur privaten Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt die Grundbedürfnisse der Gesamtbevölkerung im Krankheitsfall ab. Sie ist so konzipiert, daß jeder Versicherungsnehmer im Fall der Fälle ärztliche Versorgung erhält. Wenn Sie mehr wollen, als nur eine bloße Grundversorgung, sollten Sie selbst vorsorgen.

Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.

  1. freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  2. Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets)
  3. Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60
  4. Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 80 Prozent steigerbar)
  5. je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  6. je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
  7. je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes

Die gestzliche Krankenversicherung – Was die Krankenkassen kosten
Praxisgebühr, Extra-Zahlungen für Vorsorge und Zahnersatz – da muss man sehen, wo man sparen kann. Zum Beispiel am Beitrag. Sie können die gleiche Leistung nämlich auch für weniger Geld bekommen. Wir bieten Ihnen dazu diesen Tarif-Vergleich an.

> vergleichen Sie hier Ihren Beitrag

Private Zusatzversicherung

Die notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ihre Gesundheit
Solange man gesund ist, wird Gesundheit von der Mehrheit der Bundesbürger als Selbstverständlichkeit angesehen. Doch was ist, wenn es Ihnen einmal nicht so gut geht? Dann möchten Sie gut versorgt sein und sich darauf verlassen können, dass alles dafür getan wird, dass Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden.

Die Situation
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine Grundversorgung, die mit Zuzahlungen verbunden ist. Darüber hinaus stehen den wachsenden Ausgaben immer gravierendere Leistungskürzungen gegenüber. Unsicher ist, wie sich der medizinische Fortschritt in Zukunft entwickeln wird und finanziert werden kann.

Unser Angebot:
Damit Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bei dieser Entwicklung nicht auf der Strecke bleiben, ist eine private Vorsorge empfehlenswert.Die Wahl Ihres zusätzlichen Versicherungsschutzes hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Jeder Mensch und seine Situation ist anders. Private Krankenversicherung heißt vor allem, Ihren individuellen Ansprüchen gerecht zu werden. Immer mehr Menschen vertrauen beispielsweise auf Behandlungsmethoden der Naturheilkunde.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeits-Rente entfällt!
Nahezu alle Verbraucherschutzorganisationen (Verbraucherzentrale, Stiftung-Warentest, Bund der Versicherten e.V.) zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Berufstätige – warum eigentlich? Die gesetzliche Absicherung ist zu gering, deshalb wird eine private Absicherung dringend empfohlen.

Eine Berufsunfähigkeitsrente, im bisherigen Sinn, erhalten ab 1.1.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem wird auch für die über 40jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Sind Sie Millionär?
Haben Sie schon einmal ausgerechnet, wie viel Sie in Ihrem Arbeitsleben verdienen werden? Ein Beispiel: Ein 25jähriger möchte mit 63 Jahren „in Rente“ gehen. Bei einem Jahresgehalt von 20.000,- € ergeben sich 760.000,- € Einkommen bis zum Ruhestand. Dabei sind zukünftige Gehaltssteigerungen noch nicht berücksichtigt.

Das Risiko
Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherte im Erwerbstätigenalter 2,2 Millionen Frührentnern gegenüber. Unfall oder Krankheit haben sie um Arbeit und Gehalt gebracht.

Der gesetzliche Anspruch
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch bei überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet diese nur eine Grundversorgung, ca. 1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit, bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit. Berufsanfänger müssen -außer bei Arbeitsunfällen -Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können.

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit In ca. 90 %der Fälle liegt eine Krankheit zugrunde, in ca. 10 %ein Unfall. Dabei dominieren Herz-Kreislauferkrankungen (rd. 25 %) sowie Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen (rd. 28 %).

Dread Disease

Was ist eine Dread Disease Versicherung ?
Die Dread Disease Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die BUV, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichede finanzielle Freiheit, um sich z.Bsp. von Krediten zu trennen, einen Spezialisten aufzusuchen oder kostspielige Umbauten in der Wohnung vorzunehmen.

Auch ist dieses Produkt geeignet zur Existenzsicherung von Unternehmen. Denn Sie sichern finanzielle Handlungsfähigkeit, wenn die Tatkraft von wichtigen Angestellten, von Partnern oder Gesellschaftern durch eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod ausfällt.

Bei welchen Krankheiten leistet eine Dread-Disease Versicherung ?
Wann und in welchem Umfang eine Dread-Disease leistet, hängt von dem jeweiligen Tarif ab, denn jede Gesellschaft versichert unterschiedliche Krankheiten. Viele Versicherer bieten die Absicherung von meist über 30 verschiedenen Krankheiten ab, wie z.B.:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Angioplastie am Herzen
  • Aortenplastik
  • Herzklappenoperation
  • Erkrankung des Herzmuskels
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankungen
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankungen (inklusive schwerem Emphysem)
  • Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung
  • Querschnittslähmung
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Muskeldystrophie
  • Motor-Neurone Erkrankung
  • Schwere rheumatoide Arthritis
  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Gutartiger Hirntumor
  • Bakterielle Meningitis
  • Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65)
  • Enzephalitis
  • Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
  • Schwere Kopfverletzung
  • Koma
  • Schwere Verbrennungen
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Systemischer Lupus Erythematodes
  • HIV-Infektion durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher
  • Tätigkeiten
  • Aplastische Anämie (Blutbildungsstörungen)

Die private Haftpflichtversicherung (PHV)

Privat besser geschützt
Die Privat-Haftpflicht (PHV) ist der wichtigste Versicherungsvertrag für den privaten Haushalt. Höhere Deckungssummen und erweiterte Leistungen passen dieses Produkt an die geänderten Lebensumstände und die aktuelle Rechtssprechung an.

§ 823 (1) BGB:
„Wer vorsätzlich und fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben lediglich mit besonders hohen Risiken behaftete Tätigkeiten und Eigenschafen. Dazu zählen die Haftpflicht als Halter von z.B. Hunden und Pferden, als Besitzer von Motor- oder Segelbooten. Diese und andere Risiken können und sollten über die auf den jeweiligen Bereich zugeschnittenen Spezial-Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden.

In der PHV ist nur die vorsätzliche Handlung zum Schaden anderer ausgeschlossen. Die grobe Fahrlässigkeit ist im Gegensatz zu anderen Versicherungsparten jedoch gedeckt. Für Ereignisse, die sich die in einem Vertrag versicherten Personen untereinander zufügen, besteht insbesondere kein Schutz. Das gilt für Kinder und Partner, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben.

Ausgenommen sind Schäden an geliehenen, gemieteten und in Verwahrung genommene Sachen. Wer sich vom Nachbarn die Bohrmaschine oder vom Freund das Fahrrad ausleiht, zählte bei Beschädigung den Ersatz oder die Reparatur selbst. Eingeschlossen sind aber Beschädigungen von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (sog. Mietsachschäden).

Die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht

Gut zu wissen:
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer haben Sie besondere Pflichten zu erfüllen. Denken Sie nur an die Bestreuung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte oder an Ihre Beleuchtungs- und Instandhaltungspflicht. Auch Ihre Haftungspflicht ist nicht zu unterschätzen: Was ist, wenn beispielsweise ein Passant vor Ihrer Haustüre stürzt? Wer trägt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder sogar eventuelle Invaliditätsansprüche? Mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite.

Ihre Hausratversicherung – den Alltag versichern
Ihr Vermögen ist vermutlich größer als Sie auf den ersten Blick vermuten. Denn meistens wird der Wert des privaten Hausstandes erheblich unterschätzt.Wenn der Hausstand Schaden nimmt – z.B. durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Sturm oder Leitungswasser- , arbeitet man oft jahrelang, um den Ersatz zu finanzieren. Eine leistungsstarke Hausratversicherung bietet Ihnen hierbei zuverlässigen Schutz. Schützen Sie Ihr Hab und Gut. Denn alles, was Ihnen lieb ist, kann auch teuer werden. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Wohnungsbrand alles neu kaufen – von der Wäsche bis zur kompletten Einrichtung. Da käme einiges auf Sie zu. Und obendrein müssten Sie auch noch die Kosten für die Schadenbeseitigung tragen.

Die private Wohngebäude – Versicherung
Ihr eigenes Haus hat einen hohen Vermögenswert. Sie haben es als sichere Kapitalanlage geplant. Doch Ihrem Eigentum drohen Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren. Schäden, die schnell zerstören, was Sie über Jahre erspart und aufgebaut haben. Als Haus- und Grundbesitzer müssen Sie sich deshalb vor Vermögensverlusten schützen ! Auf ein schönes Haus zu sparen, dauert oft viele Jahre. Es wieder zu verlieren, vielleicht nur wenige Minuten. Selbst die solidesten vier Wände sind zahlreichen unberechenbaren Gefahren ausgeliefert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm und Hagel. Ausnahmslos Ereignisse mit erheblichen finanziellen Konsequenzen – von teuren Reparaturarbeiten bis hin zum möglichen Totalverlust ganzer Gebäude. Sie können Ihr Wohngebäude oder Ihr überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Wohn- und Geschäftsgebäude umfassend gegen diese Schäden absichern.

Welche Kernleistungen bietet die Wohngebäudeversicherung ?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohnhauses und ermöglichen Ihnen damit den Wiederaufbau. Bei einem Teilschaden übernehmen wir die notwendigen Reparaturkosten. Wir ersetzen die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten. Bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit (maximal zwölf Monate) Ihres Wohnhauses eingeschlossen.

Welche Besonderheiten gibt es ?

  • Überspannungsschäden bis 3 % der Versicherungssumme
  • Privaten Mietverlust bis 24 Monate
  • Hotelkosten bis 60 EUR pro Tag
  • Dekontaminationskosten bis 3.000 EUR
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 3.000 EUR
  • Aufräumkosten für Bäume bis 1.500 EUR
  • Beseitigung einer Rohrverstopfung nach einem Leitungswasserschaden bis 300 €
  • Armaturen bis 150 EUR
  • Schäden durch Leitungswasser, das aus Fußbodenheizungen, Aquarien, Wasserbetten, Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen ausgetreten ist
  • Elementarschadendeckung inklusiv Rückstauschäden
  • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch bis fünf Promille der Versicherungssumme
  • Gebäudeglasversicherung

Unerlässlich und beruhigend – Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Umweltschäden gehören zu den kostenintensivsten Schäden überhaupt. Und eines der größten Schadenereignisse, das eintreten kann, ist erfahrungsgemäß die Verunreinigung von Gewässern durch Öl. Ein undichter Öltank kann so für den Hausbesitzer zu einem unkalkulierbaren, ja existenzbedrohenden Risiko werden, da die Beseitigung der entstandenen Schäden oft in die Hundertausende geht. Selbst vom Hersteller des Öltanks abgegebene Garantieerklärungen und vom Hausbesitzer ergriffene, weitere Vorsichtsmaßnahmen nützen in solchen Fällen nichts: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haften Sie für die durch das austretende Öl entstandenen Schäden – und zwar ohne Verschulden! Für alle Hausbesitzer, die mit Öl heizen, gilt daher der Rat, sich unbedingt durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu schützen.

Die Glasversicherungen
Die Glasversicherung ist zwar ein rechtlich selbständiger Vertrag, wird aber häufig in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Versicherte Gefahr ist das Zerbrechen versicherten Glases einschließlich der Kosten einer Notverglasung in der Wohnung oder im Einfamilienhaus. In der Regel wird die Glasversicherung als Glas-Pauschalversicherung vereinbart. Hier sind versichert:

Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser. Auch Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff.

Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien, Terrarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Bei uns beitragsfrei zusätzlich mitversichert (“auf erstes Risiko”):

  1. Künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten, je Versicherungsfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).
  2. Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen, je Schadenfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).

Die Kraftfahrzeugversicherungen

Die Kraftfahrzeugversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die Sie zur Anmeldung eines Kfz beim Strassenverkehrsamt nachweisen müssen. Dies geschieht durch Vorlage einer Doppelkarte.

Wir sorgen dafür, dass Sie eine günstige Versicherung bekommen, die auf Ihre persönlichen Umstände abgestimmt ist und Ihnen somit alle möglichen Rabatte einräumt.

Nutzen Sie unsere große Auswahl von verschiedenen Gesellschaften und fordern Sie jetzt Ihren kostenfreien Vorschlag zur günstigen Kfz-Versicherung an.

Eine Rechtsschutzversicherung – gut wer Sie hat…

Rechtsschutz-Versicherung ist heute wichtiger denn je!
In einem modernen Industriestaat sind die Gesetze und Verordnungen für den einzelnen Bürger zahlreich und kompliziert. Dieser Flut von Papagraphen steht er meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewusst oder unbewusst, zu Missverständnissen oder gar zu Verstößen, Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge. Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen.

Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren – wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen.

Die Dienste von Anwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld.

Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Um nicht schon in Anbetracht der Kosten auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn sie übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell stärkeren Gegnern.

Sie können gelassen den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.

Die Tierschutzversicherungen

ist nicht zu unterschätzen. Der Besitzer eines Tieres ist genau wie er selber in der Privathaftplicht dem § 823 unterworfen und haftet für alle Schäden die sein Tier verursacht. Da ein Hund oder ein Pferd jedoch einen eigenen Willen bzw. Instinkte haben, spricht der Gesetzgeber hier von einer Gefährdungshaftung.

Die Tierhalterhaftpflicht „Pferd“ sollte nicht nur das Halterrisiko abdecken. Bei einigen Anbietern können einige Zusatzdeckungen wie Fremdreiter oder Kutschrisiko zusätzlich gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Deckungskonzept incl. folgende Einschlüsse:

  • Halterrisiko
  • Flurschadenrisiko
  • Reitrisiko
  • Kutschrisiko (zu privaten Zwecke)
  • Fremdreiterrisiko
  • Risiko der Reitbeteiligung (nur bei Großpferde)
  • Auslandsdeckung bis 12 Monate
  • Ungewollter Deckakt
  • Hüterrisiko eines Bereiters (subsidär)
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Reitrennen gegen Zuschlag versicherbar)
  • Mietsachschadenrisiko
  • Anhängerrisiko (geliehen / gemietet)

Die private Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Ein falscher Schritt, eine unüberlegte Bewegung, einen Moment nicht aufgepaßt und schon ist es geschehen. Schnell kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben. Meist gehen Unfälle glimpflich aus, sie können jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall führen.

Damit Sie neben den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls nicht auch noch wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen, empfiehlt sich eine Unfallversicherung.

Schutz rund um die Uhr
Den Großteil des Jahres sind Sie völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam.

Sind Sie Selbständiger, Ruheständler oder Hausfrau, gehen Sie sogar jeden Tag ein vierundzwanzig-stündiges Risiko ein. Mit einer privaten Unfallversicherung dagegen haben Sie Rundum-Schutz: rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, daheim, unterwegs und weltweit.

Durch eigene Vorsorge schließen Sie die Risikolücke
Durch die Sozialversicherung hat der Staat für seine Bürger ein Netz sozialer Grundsicherungen geschaffen. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sorgen dafür, daß Arbeitnehmer bei unerwartet eintretenden Situationen vor größerer materieller Not bewahrt bleiben.

Eines kann das soziale Netz allerdings nicht: Es kann nicht garantieren, daß im Falle eines Falles der erreichte Lebensstandard beibehalten wird und finanzielle Einbußen vermieden werden. Dafür muß private Vorsorge getroffen werden.

Die Schiffskaskoversicherungen

Es ist auf Grund der komplexen Natur der Kaskoversicherung schwierig, für diese eine alle Tatbestände umfassende Definition zu finden. Ganz allgemein kann die Kaskoversicherung als eine Schadenversicherung beschrieben werden, die ein Transportmittel (z.B. ein Schiff) gegen eine Vielzahl von Gefahren einschließlich der Kollisionshaftung während des versicherten Zeitraumes schützt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur auf die deutschen Kasko-Bedingungen eingegangen.

Haftpflichtversicherung
Gerade in der Schiffahrt bildet die Haftpflichtversicherung einen wichtigen Eckpfeiler in dem gesamten Versicherungskonzept, denn in der Schiffahrt kann es schnell zu großen Schadensersatzansprüchen kommen. So können beispielsweise bei Umweltschäden unkalkulierbare Ersatzansprüche auf den Reeder zu kommen, die schnell die finanziellen Möglichkeiten des Reeders erschöpfen können.

Verdienstausfallversicherung
Die Verdienstausfallversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen für Reedereien und dient zur Bilanzabsicherung von Schiffahrtsunternehmen.

Die Vorteile der Verdienstausfall-Versicherung werden vielfach unterschätzt und damit auch die Gefahren, die mit einem erlittenen Kaskoschaden einhergehen. Denn fast jeder Kaskoschaden bringt für das Schiff Beschäftigungslosigkeit für die Dauer der Reparatur mit sich. Während dieser Zeit kann das Schiff „off hire“ gesetzt werden und es werden keine Einnahmen erzielt, trotzdem laufen die täglichen Unterhaltskosten für das Schiff weiter. Darüber hinaus kann der Zeitverlust für das Schiff die Dauer der eigentlichen Reparatur des Kaskoschadens übersteigen, wenn lange Lieferfristen für Ersatzteile bestehen oder eine Verschleppung des Schiffes zu einer entfernt liegenden Reparaturwerft durchgeführt werden muß.

Diese beschriebene Möglichkeit von Ausfallzeiten, die durch einen Kaskoschaden entstehen, und die damit verbundenen finanziellen Verluste können durch eine Verdienstausfall-Versicherung abgesichert werden.

Die Flugzeugversicherungen

Halter Haftpflichtversicherung
Ihr Luftfahrtzeug ist bei Gebrauch gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert. Im Versicherungsschutz enthalten ist auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des versicherten Luftfahrzeugs beteiligt sind. Wenn der halter des Luftfahrzeugs ein Luftsportverein ist, sind darüber hinaus Ansprüche von Vereinsmitgliedern gegeneinander sowie die der Vorstandsmitglieder gegen den Verein mitversichert.Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden der Insassen des Luftfahrzeugs sowie wegen Sachschäden an beförderten Gütern.

Haftungs- und Deckungssummen
Die Haftungssummen sind in § 37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt, die ab 1. 8. 2002 erhöht wurden. Versicherungspflicht besteht in Höhe dieser Haftungssummen (Gefährdungshaftung).

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung & Versicherungspflicht
Sowohl für gewerbsrnäßige wie auch für nichtgewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt muss eine Passagier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.Luftfahrzeuge bis zu 4 Fluggastsitzplätzen und Flüge zum Absetzen von Fallschirm-springern sind derzeit noch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in nächster Zeit aber entfallen, da eine generelle Pflichtversicherung in der Passagierhaftpflicht angestrebt wird.

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Haftungsrisiken dringend den Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung Diese Versicherung ist nur für Luftfahrtunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch nicht gewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt mit Luftfahrzeugen über 4 Fluggastsitzplätze fällt unter die Pflichtversicherung.
Mit der LuftfrachtführerHaftpflichtversicherung haben Sie bei Personen- und Gepäckbeförderung mit Ihrem Luftfahrzeug Versoherungsschutz für Ansprüche der Passagiere aus Unfällen an Bord und beim Ein- und Aussteigen.

Die Versicherung umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Kontrolle und Bedienung des Luftfahrzeugs beteiligt sind und schließt darin selbst den Luftfrachtführer ein, der nicht Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag, er umfasst auch die Haftung für Schäden durch unerlaubte Handlung.

Die Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge
Schützen Sie Ihre wertvollen Luftfahrzeuge durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Großteil dessen aufkommt. Im Normalfall ersetzen wir Ihnen den Zeitwert (siehe „Versicherungssumme ist der Zeitwert).

Schäden, die Sie als Versicherter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind verständlicherweise nicht versichert. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt vor allem:

  • keine oder schlechte Flugvorbereitung
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss und Drogenmissbrauch
  • Einflug in Schlechtwetter
  • das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ohne Genehmigung

Was wir versichern
Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme; außerdem Straßentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballone sowie Schäden durch Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des Luftfahrzeugs oder Teilen davon, die verschraubt oder mit einem Verschluss befestigt sind.

Darüber hinaus erstatten wir die Kosten, wenn Sie weiteren Schaden abwenden oder bereits eingetretenen Schaden mindern. Ihre Auslagen für einen von uns beauftragten Sachverständigen ersetzen wir ebenfalls.

Die Reiseversicherungen

Als Frühbucher oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr; egal warum Sie die Reise nicht antreten können. Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten.

Bitte beachten Sie:
Die Versicherung muss bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung und spätestens 14 Tage vor gebuchten Reisebeginn abgeschlossen werden.

Die Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab. Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus. Versichern können wir Ihr Gepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert Ihres Gepäcks bieten wir Ihnen drei Stufen des Versicherungsschutzes an: 1.500, 3.000 oder 4.500,- EURO mit entsprechend angepassten Prämien.

Die Reisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht kranken versichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • Verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen,
  • Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.

Die Elektronikversicherungen

Viele Gefahren lauern auch im Bereich der „Elektronik“. Ein Ausfall in diesem Segment ist oft die Ursache für hohe finanzielle Verluste. Besonders bei elektronischen Anlagen kündigen sich die Ausfälle meistens nicht an. Einen „abstürzender Rechner“ hat jeder bereits im Privatleben „genossen“.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz vor Schäden aus Bedienungsfehlern
  • Schutz vor Schäden aus Bedienungsfehlern
  • Schutz vor Schäden durch Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Schutz vor Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Ratsam und zuverlässig
Am Bau gibt es viele Fachleute und einen Laien, der im Zweifelsfall haftet:
Den Bauherren. Das mag ungerecht klingen, ist aber so.

Zum Beispiel haften Sie als Bauherr, wenn auf Ihrer Baustelle ein Kellerschacht nicht abgedeckt ist und jemand hineinstürzt, Baumaterial auf der Straße nicht abgesichert gelagert wird und es zu einem Unfall kommt oder beim Abriss eines Hauses ein Nebengebäude beschädigt wird. Selbst bei äußert beschränkten Budgets sollten Sie daher als Bauherr keinesfalls die geringen zusätzlichen Kosten für eine Bauherren- Haftpflichtversicherung scheuen. Im Zweifelsfall zahlt es sich mit Sicherheit aus.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig – und das zu den gewohnt günstigen Konditionen:
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich ein Angebot für Ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung berechnen. Vergleichen Sie unser Leistungsangebot. Sie werden überzeugt sein.

Warum benötige ich eine Bauleistungsversicherung?
Auch bei sorgfältiger Planung können während der Bauzeit Schäden auftreten, die jede Kalkulation und damit das Baukapital gefährden. Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus, Materialfehler und viele andere Ursachen können schnell zu unangenehmen Überraschungen führen. Neben dem finanziellen Schaden verzögert sich die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Der Bauherr trägt von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens das finanzielle Risiko möglicher Schäden.

Der Leistungsumfang
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung genannt) umfaßt grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines Gebäudes. Mitversichert sind auch die als wesentliche Bestandteile einzubauenden Einrichtungsgegenstände sowie Außenanlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung oder sonstiger versicherter Sachen durch:

  • höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen,
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds,
  • Konstruktions-, Material-, Berechnungsfehler,
    Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
  • Handlungen unbefugter oder unbekannter Personen, insbesondere Diebstahl bereits eingebauter Teile

Der Versicherer erstattet die Kosten, die zur Schadenbeseitigung und zur Aufräumung der Schadenstätte aufgewendet werden müssen. Eventuelle Restwerte werden dabei in Anrechnung gebracht.

Die private Krankenversicherung

Die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung & Informationen zur privaten Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt die Grundbedürfnisse der Gesamtbevölkerung im Krankheitsfall ab. Sie ist so konzipiert, daß jeder Versicherungsnehmer im Fall der Fälle ärztliche Versorgung erhält. Wenn Sie mehr wollen, als nur eine bloße Grundversorgung, sollten Sie selbst vorsorgen.

Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.

  1. freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  2. Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets)
  3. Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60
  4. Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 80 Prozent steigerbar)
  5. je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  6. je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
  7. je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes

Die gestzliche Krankenversicherung – Was die Krankenkassen kosten
Praxisgebühr, Extra-Zahlungen für Vorsorge und Zahnersatz – da muss man sehen, wo man sparen kann. Zum Beispiel am Beitrag. Sie können die gleiche Leistung nämlich auch für weniger Geld bekommen. Wir bieten Ihnen dazu diesen Tarif-Vergleich an.

vergleichen Sie hier Ihren Beitrag

Private Zusatzversicherung

Die notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ihre Gesundheit
Solange man gesund ist, wird Gesundheit von der Mehrheit der Bundesbürger als Selbstverständlichkeit angesehen. Doch was ist, wenn es Ihnen einmal nicht so gut geht? Dann möchten Sie gut versorgt sein und sich darauf verlassen können, dass alles dafür getan wird, dass Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden.

Die Situation
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine Grundversorgung, die mit Zuzahlungen verbunden ist. Darüber hinaus stehen den wachsenden Ausgaben immer gravierendere Leistungskürzungen gegenüber. Unsicher ist, wie sich der medizinische Fortschritt in Zukunft entwickeln wird und finanziert werden kann.

Unser Angebot:
Damit Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bei dieser Entwicklung nicht auf der Strecke bleiben, ist eine private Vorsorge empfehlenswert.Die Wahl Ihres zusätzlichen Versicherungsschutzes hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Jeder Mensch und seine Situation ist anders. Private Krankenversicherung heißt vor allem, Ihren individuellen Ansprüchen gerecht zu werden. Immer mehr Menschen vertrauen beispielsweise auf Behandlungsmethoden der Naturheilkunde.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeits-Rente entfällt!
Nahezu alle Verbraucherschutzorganisationen (Verbraucherzentrale, Stiftung-Warentest, Bund der Versicherten e.V.) zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Berufstätige – warum eigentlich? Die gesetzliche Absicherung ist zu gering, deshalb wird eine private Absicherung dringend empfohlen.

Eine Berufsunfähigkeitsrente, im bisherigen Sinn, erhalten ab 1.1.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem wird auch für die über 40jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Sind Sie Millionär?
Haben Sie schon einmal ausgerechnet, wie viel Sie in Ihrem Arbeitsleben verdienen werden? Ein Beispiel: Ein 25jähriger möchte mit 63 Jahren „in Rente“ gehen. Bei einem Jahresgehalt von 20.000,- € ergeben sich 760.000,- € Einkommen bis zum Ruhestand. Dabei sind zukünftige Gehaltssteigerungen noch nicht berücksichtigt.

Das Risiko
Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherte im Erwerbstätigenalter 2,2 Millionen Frührentnern gegenüber. Unfall oder Krankheit haben sie um Arbeit und Gehalt gebracht.

Der gesetzliche Anspruch
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch bei überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet diese nur eine Grundversorgung, ca. 1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit, bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit. Berufsanfänger müssen -außer bei Arbeitsunfällen -Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können.

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit In ca. 90 %der Fälle liegt eine Krankheit zugrunde, in ca. 10 %ein Unfall. Dabei dominieren Herz-Kreislauferkrankungen (rd. 25 %) sowie Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen (rd. 28 %).

Dread Disease

Was ist eine Dread Disease Versicherung ?
Die Dread Disease Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die BUV, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichede finanzielle Freiheit, um sich z.Bsp. von Krediten zu trennen, einen Spezialisten aufzusuchen oder kostspielige Umbauten in der Wohnung vorzunehmen.

Auch ist dieses Produkt geeignet zur Existenzsicherung von Unternehmen. Denn Sie sichern finanzielle Handlungsfähigkeit, wenn die Tatkraft von wichtigen Angestellten, von Partnern oder Gesellschaftern durch eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod ausfällt.

Bei welchen Krankheiten leistet eine Dread-Disease Versicherung ?
Wann und in welchem Umfang eine Dread-Disease leistet, hängt von dem jeweiligen Tarif ab, denn jede Gesellschaft versichert unterschiedliche Krankheiten. Viele Versicherer bieten die Absicherung von meist über 30 verschiedenen Krankheiten ab, wie z.B.:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Angioplastie am Herzen
  • Aortenplastik
  • Herzklappenoperation
  • Erkrankung des Herzmuskels
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankungen
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankungen (inklusive schwerem Emphysem)
  • Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung
  • Querschnittslähmung
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Muskeldystrophie
  • Motor-Neurone Erkrankung
  • Schwere rheumatoide Arthritis
  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Gutartiger Hirntumor
  • Bakterielle Meningitis
  • Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65)
  • Enzephalitis
  • Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
  • Schwere Kopfverletzung
  • Koma
  • Schwere Verbrennungen
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Systemischer Lupus Erythematodes
  • HIV-Infektion durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher
  • Tätigkeiten
  • Aplastische Anämie (Blutbildungsstörungen)

Die private Haftpflichtversicherung (PHV)

Privat besser geschützt
Die Privat-Haftpflicht (PHV) ist der wichtigste Versicherungsvertrag für den privaten Haushalt. Höhere Deckungssummen und erweiterte Leistungen passen dieses Produkt an die geänderten Lebensumstände und die aktuelle Rechtssprechung an.

§ 823 (1) BGB:
„Wer vorsätzlich und fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben lediglich mit besonders hohen Risiken behaftete Tätigkeiten und Eigenschafen. Dazu zählen die Haftpflicht als Halter von z.B. Hunden und Pferden, als Besitzer von Motor- oder Segelbooten. Diese und andere Risiken können und sollten über die auf den jeweiligen Bereich zugeschnittenen Spezial-Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden.

In der PHV ist nur die vorsätzliche Handlung zum Schaden anderer ausgeschlossen. Die grobe Fahrlässigkeit ist im Gegensatz zu anderen Versicherungsparten jedoch gedeckt. Für Ereignisse, die sich die in einem Vertrag versicherten Personen untereinander zufügen, besteht insbesondere kein Schutz. Das gilt für Kinder und Partner, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben.

Ausgenommen sind Schäden an geliehenen, gemieteten und in Verwahrung genommene Sachen. Wer sich vom Nachbarn die Bohrmaschine oder vom Freund das Fahrrad ausleiht, zählte bei Beschädigung den Ersatz oder die Reparatur selbst. Eingeschlossen sind aber Beschädigungen von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (sog. Mietsachschäden).

Die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht

Gut zu wissen:
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer haben Sie besondere Pflichten zu erfüllen. Denken Sie nur an die Bestreuung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte oder an Ihre Beleuchtungs- und Instandhaltungspflicht. Auch Ihre Haftungspflicht ist nicht zu unterschätzen: Was ist, wenn beispielsweise ein Passant vor Ihrer Haustüre stürzt? Wer trägt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder sogar eventuelle Invaliditätsansprüche? Mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite.

Ihre Hausratversicherung – den Alltag versichern
Ihr Vermögen ist vermutlich größer als Sie auf den ersten Blick vermuten. Denn meistens wird der Wert des privaten Hausstandes erheblich unterschätzt.Wenn der Hausstand Schaden nimmt – z.B. durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Sturm oder Leitungswasser- , arbeitet man oft jahrelang, um den Ersatz zu finanzieren. Eine leistungsstarke Hausratversicherung bietet Ihnen hierbei zuverlässigen Schutz. Schützen Sie Ihr Hab und Gut. Denn alles, was Ihnen lieb ist, kann auch teuer werden. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Wohnungsbrand alles neu kaufen – von der Wäsche bis zur kompletten Einrichtung. Da käme einiges auf Sie zu. Und obendrein müssten Sie auch noch die Kosten für die Schadenbeseitigung tragen.

Die private Wohngebäude – Versicherung
Ihr eigenes Haus hat einen hohen Vermögenswert. Sie haben es als sichere Kapitalanlage geplant. Doch Ihrem Eigentum drohen Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren. Schäden, die schnell zerstören, was Sie über Jahre erspart und aufgebaut haben. Als Haus- und Grundbesitzer müssen Sie sich deshalb vor Vermögensverlusten schützen ! Auf ein schönes Haus zu sparen, dauert oft viele Jahre. Es wieder zu verlieren, vielleicht nur wenige Minuten. Selbst die solidesten vier Wände sind zahlreichen unberechenbaren Gefahren ausgeliefert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm und Hagel. Ausnahmslos Ereignisse mit erheblichen finanziellen Konsequenzen – von teuren Reparaturarbeiten bis hin zum möglichen Totalverlust ganzer Gebäude. Sie können Ihr Wohngebäude oder Ihr überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Wohn- und Geschäftsgebäude umfassend gegen diese Schäden absichern.

Welche Kernleistungen bietet die Wohngebäudeversicherung ?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohnhauses und ermöglichen Ihnen damit den Wiederaufbau. Bei einem Teilschaden übernehmen wir die notwendigen Reparaturkosten. Wir ersetzen die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten. Bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit (maximal zwölf Monate) Ihres Wohnhauses eingeschlossen.

Welche Besonderheiten gibt es ?

  • Überspannungsschäden bis 3 % der Versicherungssumme
  • Privaten Mietverlust bis 24 Monate
  • Hotelkosten bis 60 EUR pro Tag
  • Dekontaminationskosten bis 3.000 EUR
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 3.000 EUR
  • Aufräumkosten für Bäume bis 1.500 EUR
  • Beseitigung einer Rohrverstopfung nach einem Leitungswasserschaden bis 300 €
  • Armaturen bis 150 EUR
  • Schäden durch Leitungswasser, das aus Fußbodenheizungen, Aquarien, Wasserbetten, Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen ausgetreten ist
  • Elementarschadendeckung inklusiv Rückstauschäden
  • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch bis fünf Promille der Versicherungssumme
  • Gebäudeglasversicherung

Unerlässlich und beruhigend – Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Umweltschäden gehören zu den kostenintensivsten Schäden überhaupt. Und eines der größten Schadenereignisse, das eintreten kann, ist erfahrungsgemäß die Verunreinigung von Gewässern durch Öl. Ein undichter Öltank kann so für den Hausbesitzer zu einem unkalkulierbaren, ja existenzbedrohenden Risiko werden, da die Beseitigung der entstandenen Schäden oft in die Hundertausende geht. Selbst vom Hersteller des Öltanks abgegebene Garantieerklärungen und vom Hausbesitzer ergriffene, weitere Vorsichtsmaßnahmen nützen in solchen Fällen nichts: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haften Sie für die durch das austretende Öl entstandenen Schäden – und zwar ohne Verschulden! Für alle Hausbesitzer, die mit Öl heizen, gilt daher der Rat, sich unbedingt durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu schützen.

Die Glasversicherungen
Die Glasversicherung ist zwar ein rechtlich selbständiger Vertrag, wird aber häufig in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen. Versicherte Gefahr ist das Zerbrechen versicherten Glases einschließlich der Kosten einer Notverglasung in der Wohnung oder im Einfamilienhaus. In der Regel wird die Glasversicherung als Glas-Pauschalversicherung vereinbart. Hier sind versichert:

Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser. Auch Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Kunststoff.

Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien, Terrarien und Glaskeramik-Kochflächen.

Bei uns beitragsfrei zusätzlich mitversichert (“auf erstes Risiko”):

  1. Künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und -Platten, je Versicherungsfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).
  2. Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen, je Schadenfall begrenzt auf 500,– € (Erhöhung möglich).

Die Kraftfahrzeugversicherungen

Die Kraftfahrzeugversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die Sie zur Anmeldung eines Kfz beim Strassenverkehrsamt nachweisen müssen. Dies geschieht durch Vorlage einer Doppelkarte.

Wir sorgen dafür, dass Sie eine günstige Versicherung bekommen, die auf Ihre persönlichen Umstände abgestimmt ist und Ihnen somit alle möglichen Rabatte einräumt.

Nutzen Sie unsere große Auswahl von verschiedenen Gesellschaften und fordern Sie jetzt Ihren kostenfreien Vorschlag zur günstigen Kfz-Versicherung an.

Eine Rechtsschutzversicherung – gut wer Sie hat…

Rechtsschutz-Versicherung ist heute wichtiger denn je!
In einem modernen Industriestaat sind die Gesetze und Verordnungen für den einzelnen Bürger zahlreich und kompliziert. Dieser Flut von Papagraphen steht er meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewusst oder unbewusst, zu Missverständnissen oder gar zu Verstößen, Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge. Jeder möchte Recht haben und auch Recht bekommen.

Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren – wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen.

Die Dienste von Anwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld.

Viel Geld, wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Um nicht schon in Anbetracht der Kosten auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn sie übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell stärkeren Gegnern.

Sie können gelassen den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht erlangen und bewahren zu können.

Die Tierschutzversicherungen

ist nicht zu unterschätzen. Der Besitzer eines Tieres ist genau wie er selber in der Privathaftplicht dem § 823 unterworfen und haftet für alle Schäden die sein Tier verursacht. Da ein Hund oder ein Pferd jedoch einen eigenen Willen bzw. Instinkte haben, spricht der Gesetzgeber hier von einer Gefährdungshaftung.

Die Tierhalterhaftpflicht „Pferd“ sollte nicht nur das Halterrisiko abdecken. Bei einigen Anbietern können einige Zusatzdeckungen wie Fremdreiter oder Kutschrisiko zusätzlich gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Deckungskonzept incl. folgende Einschlüsse:

  • Halterrisiko
  • Flurschadenrisiko
  • Reitrisiko
  • Kutschrisiko (zu privaten Zwecke)
  • Fremdreiterrisiko
  • Risiko der Reitbeteiligung (nur bei Großpferde)
  • Auslandsdeckung bis 12 Monate
  • Ungewollter Deckakt
  • Hüterrisiko eines Bereiters (subsidär)
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Reitrennen gegen Zuschlag versicherbar)
  • Mietsachschadenrisiko
  • Anhängerrisiko (geliehen / gemietet)

Die private Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Ein falscher Schritt, eine unüberlegte Bewegung, einen Moment nicht aufgepaßt und schon ist es geschehen. Schnell kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben. Meist gehen Unfälle glimpflich aus, sie können jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall führen.

Damit Sie neben den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls nicht auch noch wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen, empfiehlt sich eine Unfallversicherung.

Schutz rund um die Uhr
Den Großteil des Jahres sind Sie völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam.

Sind Sie Selbständiger, Ruheständler oder Hausfrau, gehen Sie sogar jeden Tag ein vierundzwanzig-stündiges Risiko ein. Mit einer privaten Unfallversicherung dagegen haben Sie Rundum-Schutz: rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, daheim, unterwegs und weltweit.

Durch eigene Vorsorge schließen Sie die Risikolücke
Durch die Sozialversicherung hat der Staat für seine Bürger ein Netz sozialer Grundsicherungen geschaffen. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sorgen dafür, daß Arbeitnehmer bei unerwartet eintretenden Situationen vor größerer materieller Not bewahrt bleiben.

Eines kann das soziale Netz allerdings nicht: Es kann nicht garantieren, daß im Falle eines Falles der erreichte Lebensstandard beibehalten wird und finanzielle Einbußen vermieden werden. Dafür muß private Vorsorge getroffen werden.

Die Schiffskaskoversicherungen

Es ist auf Grund der komplexen Natur der Kaskoversicherung schwierig, für diese eine alle Tatbestände umfassende Definition zu finden. Ganz allgemein kann die Kaskoversicherung als eine Schadenversicherung beschrieben werden, die ein Transportmittel (z.B. ein Schiff) gegen eine Vielzahl von Gefahren einschließlich der Kollisionshaftung während des versicherten Zeitraumes schützt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur auf die deutschen Kasko-Bedingungen eingegangen.

Haftpflichtversicherung
Gerade in der Schiffahrt bildet die Haftpflichtversicherung einen wichtigen Eckpfeiler in dem gesamten Versicherungskonzept, denn in der Schiffahrt kann es schnell zu großen Schadensersatzansprüchen kommen. So können beispielsweise bei Umweltschäden unkalkulierbare Ersatzansprüche auf den Reeder zu kommen, die schnell die finanziellen Möglichkeiten des Reeders erschöpfen können.

Verdienstausfallversicherung
Die Verdienstausfallversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen für Reedereien und dient zur Bilanzabsicherung von Schiffahrtsunternehmen.

Die Vorteile der Verdienstausfall-Versicherung werden vielfach unterschätzt und damit auch die Gefahren, die mit einem erlittenen Kaskoschaden einhergehen. Denn fast jeder Kaskoschaden bringt für das Schiff Beschäftigungslosigkeit für die Dauer der Reparatur mit sich. Während dieser Zeit kann das Schiff „off hire“ gesetzt werden und es werden keine Einnahmen erzielt, trotzdem laufen die täglichen Unterhaltskosten für das Schiff weiter. Darüber hinaus kann der Zeitverlust für das Schiff die Dauer der eigentlichen Reparatur des Kaskoschadens übersteigen, wenn lange Lieferfristen für Ersatzteile bestehen oder eine Verschleppung des Schiffes zu einer entfernt liegenden Reparaturwerft durchgeführt werden muß.

Diese beschriebene Möglichkeit von Ausfallzeiten, die durch einen Kaskoschaden entstehen, und die damit verbundenen finanziellen Verluste können durch eine Verdienstausfall-Versicherung abgesichert werden.

Die Flugzeugversicherungen

Halter Haftpflichtversicherung
Ihr Luftfahrtzeug ist bei Gebrauch gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert. Im Versicherungsschutz enthalten ist auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des versicherten Luftfahrzeugs beteiligt sind. Wenn der halter des Luftfahrzeugs ein Luftsportverein ist, sind darüber hinaus Ansprüche von Vereinsmitgliedern gegeneinander sowie die der Vorstandsmitglieder gegen den Verein mitversichert.Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden der Insassen des Luftfahrzeugs sowie wegen Sachschäden an beförderten Gütern.

Haftungs- und Deckungssummen
Die Haftungssummen sind in § 37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt, die ab 1. 8. 2002 erhöht wurden. Versicherungspflicht besteht in Höhe dieser Haftungssummen (Gefährdungshaftung).

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung & Versicherungspflicht
Sowohl für gewerbsrnäßige wie auch für nichtgewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt muss eine Passagier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.Luftfahrzeuge bis zu 4 Fluggastsitzplätzen und Flüge zum Absetzen von Fallschirm-springern sind derzeit noch von der Versicherungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in nächster Zeit aber entfallen, da eine generelle Pflichtversicherung in der Passagierhaftpflicht angestrebt wird.

Die Passagier-HaftpflichtVersicherung
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Haftungsrisiken dringend den Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung Diese Versicherung ist nur für Luftfahrtunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch nicht gewerbsmäßige Beförderung gegen Entgelt mit Luftfahrzeugen über 4 Fluggastsitzplätze fällt unter die Pflichtversicherung.
Mit der LuftfrachtführerHaftpflichtversicherung haben Sie bei Personen- und Gepäckbeförderung mit Ihrem Luftfahrzeug Versoherungsschutz für Ansprüche der Passagiere aus Unfällen an Bord und beim Ein- und Aussteigen.

Die Versicherung umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Kontrolle und Bedienung des Luftfahrzeugs beteiligt sind und schließt darin selbst den Luftfrachtführer ein, der nicht Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag, er umfasst auch die Haftung für Schäden durch unerlaubte Handlung.

Die Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge
Schützen Sie Ihre wertvollen Luftfahrzeuge durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Großteil dessen aufkommt. Im Normalfall ersetzen wir Ihnen den Zeitwert (siehe „Versicherungssumme ist der Zeitwert).

Schäden, die Sie als Versicherter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind verständlicherweise nicht versichert. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt vor allem:

  • keine oder schlechte Flugvorbereitung
  • Treibstoffmangel
  • Alkoholeinfluss und Drogenmissbrauch
  • Einflug in Schlechtwetter
  • das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ohne Genehmigung

Was wir versichern
Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme; außerdem Straßentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballone sowie Schäden durch Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des Luftfahrzeugs oder Teilen davon, die verschraubt oder mit einem Verschluss befestigt sind.

Darüber hinaus erstatten wir die Kosten, wenn Sie weiteren Schaden abwenden oder bereits eingetretenen Schaden mindern. Ihre Auslagen für einen von uns beauftragten Sachverständigen ersetzen wir ebenfalls.

Die Reiseversicherungen

Als Frühbucher oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr; egal warum Sie die Reise nicht antreten können. Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten.

Bitte beachten Sie:
Die Versicherung muss bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung und spätestens 14 Tage vor gebuchten Reisebeginn abgeschlossen werden.

Die Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab. Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus. Versichern können wir Ihr Gepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert Ihres Gepäcks bieten wir Ihnen drei Stufen des Versicherungsschutzes an: 1.500, 3.000 oder 4.500,- EURO mit entsprechend angepassten Prämien.

Die Reisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht kranken versichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • Verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen,
  • Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.

Die Elektronikversicherungen

Viele Gefahren lauern auch im Bereich der „Elektronik“. Ein Ausfall in diesem Segment ist oft die Ursache für hohe finanzielle Verluste. Besonders bei elektronischen Anlagen kündigen sich die Ausfälle meistens nicht an. Einen „abstürzender Rechner“ hat jeder bereits im Privatleben „genossen“.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz vor Schäden aus Bedienungsfehlern
  • Schutz vor Schäden aus Bedienungsfehlern
  • Schutz vor Schäden durch Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Schutz vor Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Ratsam und zuverlässig
Am Bau gibt es viele Fachleute und einen Laien, der im Zweifelsfall haftet:
Den Bauherren. Das mag ungerecht klingen, ist aber so.

Zum Beispiel haften Sie als Bauherr, wenn auf Ihrer Baustelle ein Kellerschacht nicht abgedeckt ist und jemand hineinstürzt, Baumaterial auf der Straße nicht abgesichert gelagert wird und es zu einem Unfall kommt oder beim Abriss eines Hauses ein Nebengebäude beschädigt wird. Selbst bei äußert beschränkten Budgets sollten Sie daher als Bauherr keinesfalls die geringen zusätzlichen Kosten für eine Bauherren- Haftpflichtversicherung scheuen. Im Zweifelsfall zahlt es sich mit Sicherheit aus.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig – und das zu den gewohnt günstigen Konditionen:
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich ein Angebot für Ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung berechnen. Vergleichen Sie unser Leistungsangebot. Sie werden überzeugt sein.

Warum benötige ich eine Bauleistungsversicherung?
Auch bei sorgfältiger Planung können während der Bauzeit Schäden auftreten, die jede Kalkulation und damit das Baukapital gefährden. Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus, Materialfehler und viele andere Ursachen können schnell zu unangenehmen Überraschungen führen. Neben dem finanziellen Schaden verzögert sich die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Der Bauherr trägt von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens das finanzielle Risiko möglicher Schäden.

Der Leistungsumfang
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung genannt) umfaßt grundsätzlich alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines Gebäudes. Mitversichert sind auch die als wesentliche Bestandteile einzubauenden Einrichtungsgegenstände sowie Außenanlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung oder sonstiger versicherter Sachen durch:

  • höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen,
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds,
  • Konstruktions-, Material-, Berechnungsfehler,
    Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
  • Handlungen unbefugter oder unbekannter Personen, insbesondere Diebstahl bereits eingebauter Teile

Der Versicherer erstattet die Kosten, die zur Schadenbeseitigung und zur Aufräumung der Schadenstätte aufgewendet werden müssen. Eventuelle Restwerte werden dabei in Anrechnung gebracht.

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